Funksprechzeugnis - Radio Licence (RL)
Funksprechzeugnisse für den Flugfunkdienst berechtigen, mit und ohne Pilotenschein, Sprechfunkverkehr an Bord von Luftfahrzeugen durchzuführen (ohne Pilotenschein nur unter Aufsicht eines Piloten). Für Privatpiloten sind Funksprechzeugnisse (BFZ, EFZ oder AFZ), sowie für IFR, Berufs- und Linienpiloten (AFZ) Vorschrift. Auf Basis eines vorhandenen Funksprechzeugnisses und nach Durchführung des PPL Prüfungsfluges wird die Sprechfunkberechtigung in den Pilotenschein eingetragen.
Arten von Funksprechzeugnissen
- BFZ Binnenfunksprechzeugnis: Deutsch, Sichtflüge bei Tag, innerhalb A, D, CH
- EFZ Eingeschränktes Funksprechzeugnis: Deutsch und Englisch, Sichtflüge, international
- AFZ Allgemeines Funksprechzeugnis: Deutsch und Englisch, Sichtflüge, Instrumentenflüge, international
Mindestalter: 16 Jahre bei Ausstellung, die Ausbildung kann jedoch früher begonnen werden.
Gültigkeit : Funksprechzeugnisse sind zeitlich unbegrenzt gültig.
Zur Ausbildung : Ausbildungskurse finden in kleinen Gruppen zu maximal 5 Teilnehmern statt (Qualitätssicherung).
Kursunterlagen: 1 Ordner, welcher den gesamten Stoffbereich abdeckt. Eine Audio CD zur Lernhilfe.
Ausbildungsmittel:
- Klimatisierte Unterrichtsräumlichkeit
- White Board
- Sprechfunksimulator
- Beamer: Zwecks Power Point Präsentationen
- Overhead Projektor: Als nützliche Zusatzpräsentationsmöglichkeit
Unterrichtsfächer: Die Ausbildung umfasst die Fächer Sonderbestimmungen, Fernmelderechtliche Bestimmungen und technische Grundlagen, Übersetzungstexte Englisch/Deutsch, Sprechfunkübungen.
Zusätzliches: Führung in die geschützten Bereiche der Salzburger Flugsicherungsstelle (Tower, Approach Radar, AIS).
Abschluss: Theoretische / praktische Prüfung.
Was brauchen Sie zur Kursanmeldung : Meldezettel in Originalfassung (Meldenachweiß), 2 Passfotos, Geburtsurkunde in Originalfassung.
Ausbildungsstätte: FTO AIRLINK
Infos:
- Funkerzeugnis (.pdf)
- Kursanmeldeformular mit Dokumentencheckliste (.pdf)