Flugschülerausweis - Student Pilot Licence (A)
Der Flugschülerausweis berechtigt, unter unmittelbarer Aufsicht eines Fluglehrers, die Praxisausbildung zum Erwerb des Pilotenscheines.
Kein Mindestalter. Empfohlen wird jedoch ein Mindestalter von 15 Jahren. Der Flugschülerausweis gilt 2 Jahre!
Medical:
Es ist Aufgabe des fliegerärztlichen Sachverständigen, zu prüfen, ob der
Bewerber die für das Ausbildungsziel erforderliche Eignung hat.
(Flugmedizinische Untersuchung)
- Privatpilotenlizenz (PPL-A) sowie Nachtsichtflug- (NVFR) und Instrumentenflugberechtigung (IFR) = Tauglichkeitsklasse II
- Berufs- (CPL-A), Linienpilotenlizenz (ATPL) = Tauglichkeitsklasse I
Erstuntersuchung:
- Tauglichkeitsklasse I = Aero Medical Center Wien
- Tauglichkeitsklasse II = Fliegerärzte sowie Nachuntersuchungen für Tauglichkeitsklasse I