Privatpilotenschein - Privat Pilot Licence PPL(A)
Die Grundberechtigung für Privatpiloten erlaubt, unentgeltlich und nichtgewerbsmäßig, Motorflugzeuge bei Tag und nach Sicht zu führen. Damit können die meisten einmotorigen Motorflugzeuge (bis 2000kg Startgewicht) geflogen werden. Der Privatpilotenschein ist weiters eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Berufspilotenscheines
Mindestalter: 17 Jahre bei Ausstellung des Privatpilotenscheines, die Ausbildung kann jedoch früher begonnen werden
Verlängerung durch einen Übungsflug mit einem Fluglehrer:
- SEP (Single Engine Piston) alle 2 Jahre
- MEP (Multi Engine Piston) jährlich
Die Theorieausbildung umfasst die Fächer Aerodynamik, Luftrecht, Wetterkunde, Navigation und Technik, Menschliches Leistungsvermögen & Erste Hilfe, Kommunikation (BFZ/EFZ/AFZ), Flugbetriebliche Verfahren, Flugleistung & Flugplanung. Der Zeitaufwand beträgt, abhängig von Unterrichtsform (individueller Unterricht oder Lehrgang) und Mitarbeit des Schülers (Selbststudium), 123 Unterrichtsstunden. Die Praxisausbildung erfolgt auf Flugzeugen der Type Cessna C152 im Ausmaß von mindestens 45 Flugstunden. Theoretische und praktische Prüfung.
Der Weg zum
Ziel: Fliegerarzt, Flugschülerausweis - Schulung bis Prüfungsreife - Prüfung,
und dann? ...abheben mit AIRLINK Rent a
Plane
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PPL-Erweiterungen z.B.: Sicht-Nachtflug,
Instrumentenflug, Typen- Klassenberechtigungen, Kunstflugberechtigungen,
Bannerflugberechtigung, Schleppflugberechtigung, PPL Fluglehrer
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