Berufspilotenschein - Commercial Pilot Licence CPL(A)

Die Grundberechtigung für Berufspiloten berechtigt, Motorflugzeuge bis 2000kg (Gew.Kl. A) bei Tag und nach Sicht, auch entgeltlich und gewerbsmäßig in Luftverkehrsunternehmen zu führen. Der CPL ist weiters eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Linienpilotenscheines.

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Mindestalter: 18 Jahre.

Der Berufspilotenschein kann entweder in Kombination mit der Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating IR) oder separat erworben werden. Die Theorieausbildung umfasst alle Fächer für die Instrumentenflugberechtigung, erweitert um Betriebliche Verfahren, Aerodynamik, VFR- Sprechfunkverfahren. Der Zeitaufwand beträgt 200 Unterrichtsstunden.

Die Praxisausbildung erfolgt auf einem Flugzeug der Type Cessna 152 bzw. Cessna 172 im Ausmaß von 15 Flugstunden. Instrumenten- Flüge im Ausmaß von mind. 10 Flugstunden sind zusätzlich im Praxisumfang enthalten, sofern der Schüler noch keine IF- Berechtigung hat. Theoretische und praktische Prüfung.

Voraussetzungen für die Ausstellung: Privatpilotenschein, Funksprechzeugnis (EFZ bzw. AFZ), insgesamt mindestens 150 Motorflugstunden, davon 100 Stunden als verantwortlicher Pilot.
Weiters mind. 20 Stunden Überlandflugerfahrung inklusive Flug über eine Strecke von 300 Nautischen Meilen mit 2 Zwischenlandungen und zusätzlich 5 Stunden Nachtsichtflug.

CPL- Erweiterungen z.B: Multi Engine Piston (MEP), Type-Ratings für Turboprops und Jets,  Instrumentenflug, Fluglehrerberechtigungen, ...

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