Linienpilotenschein - Air Transport Pilot Licence ATPL(A)
Die Grundberechtigung für Linienpiloten erlaubt, unentgeltlich und entgeltlich, nichtgewerbsmäßig und gewerbsmäßig, Flugzeuge zu führen.
Mindestalter: 21 Jahre
Die Theorieausbildung umfasst den gesamten Lehrstoffbereich PPL- IFR- CPL
erweitert um Langstreckennavigation, High Performance Aircraft Theorie, Prüfung
und Wartungsvorschriften, Langstrecken-
Instrumentenkunde.
Mindestvoraussetzung für die Zulassung zur theoretischen
Linienpilotenprüfung: PPL- NVFR. Die Ablegung der theoretischen Prüfung wird
mittels Bescheid ("Frozen ATPL- Credits", gültig 8 Jahre) dokumentiert. Nach der
praktischen CPL-IFR Prüfung erfolgt die CPL- IFR Scheinausstellung, in dem der
"Frozen ATPL" eingetragen wird.
Voraussetzungen für die Ausstellung:
CPL-IFR-MEP. 1500 Flugstunden Gesamterfahrung, davon 500 Stunden auf
Flugzeugtypen die Zweimanncockpit vorschreiben. 250 Stunden Pilot in Command.
200 Stunden Überlandflugerfahrung, davon 100 Stunden als Pilot in Command. 100
Stunden Nachtflug, 75 Stunden unter Instrumentenflugregeln. MCC Zertifikat.
Ausstellung / Prüfung: Checkflug auf einem Multi Pilot Aeroplane.
Erweiterungen: Diverse Typenberechtigungen, Fluglehrer, …