Sicht - Nachtflugberechtigung (NVFR)

Sicht-Nachtflug ist Fliegen nach Sichtflugregeln bei Nacht (Wetter-Mindestbedingungen erforderlich). Die Sicht-Nachtflugberechtigung ist eine Erweiterung zur jeweiligen Grundberechtigung. Linienpiloten und Piloten mit Instrumentenflugberechtigung steht die Sicht-Nachtflugberechtigung automatisch zu.

Die Sicht-Nachtflugberechtigung wird üblicherweise als Erweiterung zum Privatpilotenschein angestrebt und ist eine nützliche, jedoch nicht vorgeschriebene Vorstufe für eine Instrumentenflugberechtigung.

Vorraussetzungen für die Ausstellung: 5 Stunden Sicht-Nachtflüge, davon 3 Stunden mit Fluglehrer. Von den 3 Stunden mit Lehrer muss 1 Stunde als Überlandflugzeit eingetragen sein. Mindestens 5 Sololandungen bei Nacht.

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