Instrumentenflugberechtigung - Instrument Rating (IR)
Instrumentenflug ist Fliegen nach Bordinstrumenten ohne notwendigen Sichtbezug nach außen. Die Instrumentenflugberechtigung ist eine Erweiterung zum Privat- oder Berufspilotenschein und ferner eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Linienpilotenscheines. Erst die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht einen regelmäßigen, von Wetter und Tageszeit unabhängigen Flugbetrieb.
Die Theorieausbildung umfasst die Fächer Radionavigation, Wetterkunde,
Luftrecht und Instrumentenflug-Verfahren, IFR Kommunikation, Technik,
Flugleistung & Flugplanung und Menschliches Leistungsvermögen. Der
Zeitaufwand für die Theorie beträgt 200 Stunden.
Die Praxisausbildung
erfolgt auf einem Simulator der Klasse FNPT II Piper PA 34 und den Flugzeugtypen
Cessna 172S sowie Piper Turbo Arrow (PA28) im Ausmaß von mindestens 50
Flugstunden. Wenn eine Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge
angestrebt wird, erfolgt der Teil der Praxisausbildung nach folgender
Aufstellung:
20 Stunden Simulator, 5 Stunden C172, 15 Stunden PA 28, 15
Stunden Seneca II (PA 34-200T).
Voraussetzungen für die Ausstellung: Privat- oder Berufspilotenschein,
Funksprechzeugnis (AFZ) sowie 50 Überlandflugstunden und
Nachtsichtflugberechtigung.