Instrumentenflugberechtigung - Instrument Rating (IR)

Instrumentenflug ist Fliegen nach Bordinstrumenten ohne notwendigen Sichtbezug nach außen. Die Instrumentenflugberechtigung ist eine Erweiterung zum Privat- oder Berufspilotenschein und ferner eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Linienpilotenscheines. Erst die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht einen regelmäßigen, von Wetter und Tageszeit unabhängigen Flugbetrieb.

Cockpit

 

Die Theorieausbildung umfasst die Fächer Radionavigation, Wetterkunde, Luftrecht und Instrumentenflug-Verfahren, IFR Kommunikation, Technik, Flugleistung & Flugplanung und Menschliches Leistungsvermögen. Der Zeitaufwand für die Theorie beträgt 200 Stunden.
Die Praxisausbildung erfolgt auf einem Simulator der Klasse FNPT II Piper PA 34 und den Flugzeugtypen Cessna 172S sowie Piper Turbo Arrow (PA28) im Ausmaß von mindestens 50 Flugstunden. Wenn eine Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge angestrebt wird, erfolgt der Teil der Praxisausbildung nach folgender Aufstellung:
20 Stunden Simulator, 5 Stunden C172, 15 Stunden PA 28, 15 Stunden Seneca II (PA 34-200T).


Voraussetzungen für die Ausstellung: Privat- oder Berufspilotenschein, Funksprechzeugnis (AFZ) sowie 50 Überlandflugstunden und Nachtsichtflugberechtigung.

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